E-Commerce News
Gewährleistungslabel 2026: Was Online-Shops jetzt vorbereiten sollten
Ab 27. September 2026 werden Verbraucher:innen im Onlinehandel deutlich sichtbarer auf Gewährleistungsrechte und bestimmte Haltbarkeitsgarantien hingewiesen. Das ist nicht nur ein Rechtsthema: Mehr Aufmerksamkeit für Ansprüche kann Retouren, Rückzahlungen und Abstimmungsaufwand in der Buchhaltung erhöhen.
Stand: 4. September 2026 · Von Julian Richer, Steuerberater für E-Commerce
27. September 2026
Ab diesem Datum gelten die neuen Informationsvorgaben.
B2C-Warenhandel
Betroffen sind Verkäufe von Waren an Verbraucher:innen – auch online.
Zwei Hinweise
Gewährleistungsmitteilung und EU-GARAN-Label haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Inhaltsverzeichnis
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt Gestaltung und Inhalt einer harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie einer Kennzeichnung für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien fest. Das Gewährleistungslabel 2026 macht es für Online-Händler notwendig, Shopdarstellung, Produktdaten und interne Retourenprozesse gemeinsam zu prüfen.
Was das Gewährleistungslabel 2026 für Online-Händler ändert
Die neue harmonisierte Gewährleistungsmitteilung soll Verbraucher:innen an die wesentlichen gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren erinnern. Verkäufer müssen sie gut sichtbar bereitstellen. Im digitalen Verkauf kann das beispielsweise über einen deutlich erkennbaren Hinweis im Shop erfolgen, über den die vollständige Mitteilung mit dem ersten Klick oder Antippen aufgerufen wird. Nach den praktischen Leitlinien der Europäischen Kommission soll sie außerdem in der Bestellbestätigung berücksichtigt werden.
Davon zu unterscheiden ist das EU-GARAN-Label für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie. Es ist nicht bei jeder beliebigen Herstellergarantie einzusetzen. Das Label betrifft eine freiwillige, kostenlose Garantie des Herstellers, die das gesamte Produkt erfasst und länger als zwei Jahre dauert. In diesem Fall muss die Kennzeichnung eindeutig dem konkreten Produkt zugeordnet und vor dem Kauf sichtbar sein.
Wichtig: Das Gewährleistungslabel schafft nicht automatisch ein neues Rückgaberecht. Es macht bestehende Rechte sichtbarer. Gewährleistung, freiwillige Garantie und das 14-tägige Rücktrittsrecht im Fernabsatz bleiben unterschiedliche Themen.
Warum die Regelung trotzdem zu mehr Retouren führen kann
Die Verordnung verlängert nicht pauschal die gesetzlichen Fristen. Aus betrieblicher Sicht kann die deutlichere Kommunikation aber die Hemmschwelle senken, einen Mangel zu melden oder einen Anspruch geltend zu machen. Kund:innen sehen ihre Rechte prominenter, informieren sich über den QR-Code und stoßen damit möglicherweise häufiger einen Reklamationsprozess an.
Ob daraus tatsächlich mehr physische Retouren entstehen, hängt vom Sortiment und vom Kundenservice ab. Nicht jeder Gewährleistungsfall endet mit einer Rückzahlung: Verbesserung oder Austausch können ebenso in Betracht kommen. Für Händler ist dennoch sinnvoll, mit mehr Rückfragen, Reklamationen, Ersatzlieferungen und gegebenenfalls Rückzahlungen zu rechnen.
Die wirtschaftliche Wirkung reicht weiter als bis zum Paket im Retourenlager. Zusätzliche Vorgänge belasten Kundenservice, Fulfillment und Zahlungsabstimmung. Sie können Liquidität, Rohertrag und Deckungsbeitrag beeinflussen – vor allem dann, wenn Plattform- oder Paymentgebühren nicht vollständig rückerstattet werden.
Geldrückfluss und Bestellung müssen zusammenpassen
Eine Rückzahlung bei PayPal, Stripe, Shopify Payments, Klarna oder über einen Marktplatz korrigiert nicht automatisch den ursprünglichen Umsatz im Shop oder in der Buchhaltung. Wird nur das Geld zurücküberwiesen, während die Bestellung unverändert bleibt, entsteht ein Bruch im Prozess: Der Umsatz steht weiterhin im System, der Zahlungseingang fehlt jedoch oder wurde nachträglich wieder ausbezahlt.
Deshalb müssen Zahlungsrückfluss, Bestellstatus und Belegkorrektur miteinander abgestimmt werden. Je nach Sachverhalt und System kann eine Gutschrift, Rechnungsberichtigung oder Stornorechnung erforderlich sein. Erst wenn die umsatz- und zahlungsseitige Korrektur zusammengeführt wird, lassen sich Debitor, Erlöskonto, Umsatzsteuer und Payment-Verrechnungskonto nachvollziehbar abstimmen.
Typischer Fehler aus der Praxis: Ein Kunde erhält über den PayPal-Käuferschutz sein Geld zurück. Im Onlineshop wird die Bestellung aber weder storniert noch korrigiert. In der Buchhaltung bleibt dadurch ein Umsatz bestehen, obwohl die Zahlung zurückgeflossen ist. Spätestens bei der Jahresabstimmung entsteht vermeidbarer Klärungsaufwand.
So sollte ein sauberer Retourenprozess aufgebaut sein
- Grund erfassen: Widerruf, Gewährleistung, Garantie, Kulanz, Chargeback und Käuferschutz getrennt kennzeichnen.
- Bestellung korrigieren: Den Vorgang dort abbilden, wo der ursprüngliche Umsatz entstanden ist.
- Korrekturbeleg erstellen: Die Belegkette mit Rechnung und Rückabwicklung verbinden.
- Rückzahlung zuordnen: Refund, Plattformabzug und nicht erstattete Gebühren getrennt erfassen.
- Warenbewegung prüfen: Nur tatsächlich zurückgekommene und verkaufsfähige Ware in den Bestand zurückführen.
- Buchhaltung abstimmen: Erlöse, Umsatzsteuer, Forderungen, Paymentkonten und Auszahlungen müssen denselben Vorgang abbilden.
Checkliste bis zum 27. September 2026
- Verkauft der Shop Waren an Verbraucher:innen oder ausschließlich B2B?
- Wo wird die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung gut sichtbar eingebunden?
- Ist sie auch mobil lesbar und korrekt verlinkt?
- Für welche Produkte besteht eine qualifizierte Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren?
- Sind Marke, Modellkennung und Garantiedauer vollständig vorhanden?
- Werden die Hinweise auch in Bestellbestätigungen berücksichtigt?
- Sind Retourengründe im Shop und in der Buchhaltung einheitlich definiert?
- Werden Refunds, Chargebacks und Käuferschutzfälle regelmäßig abgestimmt?
- Ist festgelegt, wann ein Korrekturbeleg erzeugt und an die Buchhaltung übertragen wird?
Meine Einschätzung
Das Gewährleistungslabel 2026 ist auf den ersten Blick eine rechtliche Kennzeichnungspflicht. Für E-Commerce-Unternehmen ist es zugleich ein Prozess- und Datenthema. Eine höhere Sichtbarkeit von Verbraucherrechten kann zu mehr Reklamationen und Rückabwicklungen führen. Ob die Zahl der Retouren tatsächlich steigt, wird je nach Sortiment unterschiedlich ausfallen.
Mit Blick auf das Gewährleistungslabel 2026 sollten Unternehmen deshalb nicht nur das Frontend ihres Shops anpassen. Mindestens ebenso wichtig ist ein durchgängiger Prozess vom Kundenservice über Shop und Warenwirtschaft bis zur Zahlungsabstimmung und Buchhaltung. Wer diesen Ablauf früh testet, verhindert, dass Rückzahlungen ohne Umsatzkorrektur stehen bleiben oder sich ungeklärte Differenzen auf Paymentkonten ansammeln.
Retourenprozesse und Buchhaltung gemeinsam prüfen
Ich unterstütze österreichische E-Commerce-Unternehmen dabei, Shop, Paymentanbieter und Buchhaltung so abzustimmen, dass auch Refunds und Chargebacks nachvollziehbar verarbeitet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960
- Praktische Leitlinien und Vorlagen der Europäischen Kommission
- Österreichisches E-Commerce-Gütezeichen
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Die konkrete rechtliche Umsetzung sollte anhand des jeweiligen Shops, Sortiments und Vertriebsmodells geprüft werden.