E-COMMERCE-STEUERBERATUNG IN ÖSTERREICH
Steuerberater für Influencer in Österreich
Brand Deals, Plattformerlöse und Affiliate-Marketing: Dein Business hat viele Einnahmequellen. Als Steuerberater für Influencer führen wir Kooperationen, Zahlungen und Steuern zusammen – persönlich, digital und mit Verständnis für deine Arbeitsweise.
Du hast bereits einen Steuerberater, möchtest aber spezialisierter beraten werden? Wir besprechen, was du brauchst und wie eine geordnete Übernahme gelingt.
Dein Creator Business

Instagram · TikTok · YouTube · Twitch · Brand Deals · Affiliate · Sachleistungen · Buchhaltung · Umsatzsteuer
Eine Kooperation ist mehr als eine Überweisung.
Ob Produkt, Hotelaufenthalt oder Provision: Auch Leistungen ohne Geldzahlung können Einnahmen sein. Entscheidend ist, was du für deinen Content erhältst.

Eine Sachleistung begründet nicht automatisch eine Betriebsausgabe. Ob ein Abzug möglich ist, hängt von der betrieblichen Veranlassung und gesetzlichen Abzugsverboten ab. Private Anteile prüfen wir gesondert.
WAS WIR FÜR DICH ÜBERNEHMEN
Dein Steuerberater für Influencer: Wir erkennen die Zusammenhänge.
Gerade wenn dein Kanal wächst, entstehen neue Fragen: Welche Beträge solltest du für Steuern zurücklegen? Wie werden Agenturabrechnungen erfasst? Was ändert sich bei internationalen Kooperationen? Wir besprechen solche Themen laufend und verständlich mit dir.
Kooperationen und Vergütungen
Wir ordnen Honorare, Nutzungsrechte, Affiliate-Provisionen und Sachleistungen ein. Du weißt, welche Unterlagen du brauchst und wie neue Kooperationen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Plattformen und Ausland
Bei YouTube, TikTok und internationalen Auftraggebern prüfen wir Vertragspartner, Umsatzsteuer, UID und Meldepflichten. Gebühren und Nettoauszahlungen gleichen wir mit den Abrechnungen ab.
Buchhaltung und Planung
Wir übernehmen deine digitale Buchhaltung und Steuererklärungen, besprechen Rücklagen und Liquidität. Auch eigene Produkte oder ein Onlineshop werden im Gesamtbild berücksichtigt.
Du möchtest wissen, wie das bei dir aussehen könnte? Lass uns deine aktuelle Situation besprechen.
DU HAST BEREITS EINEN STEUERBERATER?
Steuerberaterwechsel für Influencer
Deine Buchhaltung läuft, aber Fragen zu Kooperationen oder Plattformen bleiben offen? Eine spezialisierte Beratung kann helfen, diese Zusammenhänge besser einzuordnen.
Wir sehen uns zuerst deine bestehenden Abläufe an. Danach klären wir Datenstand, offene Aufgaben und laufende Fristen. Mit deiner Zustimmung stimmen wir die Unterlagenübergabe mit der bisherigen Kanzlei ab. Du erfährst vorab, welche Leistungen wir übernehmen und wie das Honorar aufgebaut ist.
So beginnt unsere Zusammenarbeit
01 · KENNENLERNEN
Dein Business verstehen
Du erzählst uns von deinen Kanälen, Kooperationen und offenen Fragen.
02 · GENAUER HINSEHEN
Den Stand klären
Wir prüfen Datenquellen, Unterlagen und die bisherige Buchhaltung.
03 · LOSLEGEN
Abläufe festlegen
Wir stimmen Zuständigkeiten ab und richten die laufende Zusammenarbeit ein.

JULIAN RICHER · STEUERBERATER
Digitale Geschäftsmodelle sind mein Schwerpunkt.
Seit 2021 beschäftige ich mich intensiv mit E-Commerce. Mich interessiert, wie dein Geschäftsmodell funktioniert und welche Zahlen du für Entscheidungen brauchst. Als Steuerberater für Content Creator verbinde ich diese Sicht mit der steuerlichen Beratung.
Wir betreuen dich digital in ganz Österreich. Dein direkter Ansprechpartner bleibt Julian Richer.
HÄUFIGE FRAGEN
Influencer und Steuern in Österreich
Kurz erklärt, was bei Kooperationen, Plattformen und einem Wechsel wichtig ist.
Muss ich jedes Gratisprodukt versteuern?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Produkte als Vergütung für Content sind grundsätzlich Betriebseinnahmen. Auch bei unverlangten Zusendungen prüfen wir den betrieblichen Zusammenhang; fehlende Absprachen bedeuten nicht automatisch Steuerfreiheit.
Brauche ich für ausländische Plattformen eine UID?
Das kann auch als Kleinunternehmer erforderlich sein. Vertragspartner und Leistungsart entscheiden über UID, Reverse Charge und eine mögliche Zusammenfassende Meldung. Grundlagen erläutert auch die WKO zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
Kann ich meinen Steuerberater unterjährig wechseln?
Grundsätzlich ja. Wir stimmen Übergabezeitpunkt, offene Meldungen und Zuständigkeiten mit dir ab. Bestehende vertragliche Vereinbarungen werden dabei berücksichtigt.
Was brauche ich für das Erstgespräch?
Eine kurze Übersicht über deine Kanäle, Einnahmequellen und bisherige Betreuung reicht zum Einstieg. Offene Fragen und anstehende Fristen helfen uns, deinen Bedarf einzuschätzen.
Lass uns über dein Creator Business sprechen.
Du suchst einen Steuerberater für Influencer oder möchtest wechseln? Erzähl uns, wie du arbeitest und wo du Unterstützung brauchst. Wir klären persönlich, ob die Zusammenarbeit passt.